LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.03.2019
9 Sa 445/18
Normen:
BGB § 242;
Fundstellen:
EzA-SD 2019, 3
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 11.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 15780/16

Zurückweisung eines Rechtsgeschäfts wegen fehlender Vollmachtsurkunde des BevollmächtigtenZurückweisung eines Rechtsgeschäfts auch bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts wegen fehlender Vollmacht eines GesellschaftersNotwendige Information des Vollmachtgebers über die BevollmächtigungUnverzügliche Zurückweisung einer KündigungserklärungTreuwidrigkeit der Zurückweisung eines einseitigen RechtsgeschäftsEinheitliches Arbeitsverhältnis mehrerer Arbeitgeber und gesamtschuldnerische Haftung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.03.2019 - Aktenzeichen 9 Sa 445/18

DRsp Nr. 2019/7664

Zurückweisung eines Rechtsgeschäfts wegen fehlender Vollmachtsurkunde des Bevollmächtigten Zurückweisung eines Rechtsgeschäfts auch bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts wegen fehlender Vollmacht eines Gesellschafters Notwendige Information des Vollmachtgebers über die Bevollmächtigung Unverzügliche Zurückweisung einer Kündigungserklärung Treuwidrigkeit der Zurückweisung eines einseitigen Rechtsgeschäfts Einheitliches Arbeitsverhältnis mehrerer Arbeitgeber und gesamtschuldnerische Haftung

1. § 174 BGB findet auf die Kündigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch einen Gesellschafter dieser Gesellschaft entsprechende Anwendung. Soweit die Gesellschaft nicht durch alle Gesellschafter handelt, liegt auch bei Teilnahme einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts am Rechtsverkehr eine Situation vor, die der des § 174 BGB entspricht. 2. Das In-Kenntnis-Setzen von einer Bevollmächtigung nach § 174 Satz 2 BGB erfordert grundsätzlich eine Information durch den Vollmachtgeber über die Bevollmächtigung. 3. Eine Vereinbarung einer Gesamtarbeitszeit für vier Gesellschaften bei variabler Verteilung der Arbeitszeit auf diese Gesellschaften nach betrieblichen Bedürfnissen kann ein einheitliches Arbeitsverhältnis mehrerer Arbeitgeber begründen.