LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.03.2019
4 Sa 73/18
Fundstellen:
EzA-SD 2019, 11
Vorinstanzen:
ArbG Heilbronn, vom 31.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 192/18

Zusammenhängender Urlaub; halbe bzw. Bruchteile von Urlaubstagen

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.03.2019 - Aktenzeichen 4 Sa 73/18

DRsp Nr. 2019/12387

Zusammenhängender Urlaub; halbe bzw. Bruchteile von Urlaubstagen

1. Der Urlaub ist gem. § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG zusammenhängend zu gewähren. Jedenfalls ein Urlaubswunsch, der auf eine Zerstückelung und Atomisierung des Urlaubs in Kleinstraten gerichtet ist, muss nicht erfüllt werden. Eine solche Urlaubsgewährung wäre nicht geeignet, die Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers zu erfüllen.2. Das BUrlG kennt keinen Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage oder sonstige Bruchteile von Urlaubstagen.3. Von obigen Grundsätzen kann für die Urlaubsansprüche, die den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigen, durch vertragliche Vereinbarung abgewichen werden.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 31.10.2018 (4 Ca 192/18) wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger einen bestimmten Umfang an Urlaubstagen halbtägig zu gewähren.

1. a) - - b) - - 1. a) b)