Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 22.08.2018 - AZ:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den 16.04.2017 116,94 EUR netto sowie weitere 116,94 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.05.2017 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den 04.06.2017 119,77 EUR netto sowie weitere 119,77 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.07.2017 zu zahlen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|