Zuschlag zum Altersruhegeld durch FRG-Beitragszeiten
BSG, Urteil vom 27.04.1989 - Aktenzeichen 5 RJ 16/88
DRsp Nr. 1999/6756
Zuschlag zum Altersruhegeld durch FRG-Beitragszeiten
1. Einen Zuschlag zum Altersruhegeld gemäß § 1254 Abs. 1aRVO können nach § 15FRG anrechenbare Beitragszeiten unter der Voraussetzung begründen, daß der Versicherte im Herkunftsland nach Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf eine dem Altersruhegeld entsprechende Leistung hatte, diese nicht in Anspruch genommen und Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]