Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 06.11.2020 -
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.
I.
Der Verfügungskläger begehrt mit seinem am 29.10.2020 bei dem Arbeitsgericht Köln eingereichten Antrag, dass die Verfügungsbeklagte eine von ihr ausgeschriebene Stelle vorläufig nicht besetzt und zunächst über die Besetzung dieser Stelle unter seiner Einbeziehung neu entscheidet.
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