SG Stuttgart, vom 21.07.1995 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 Ka 253/95
Zuständigkeit für Aufsichtsstreitigkeit im Kassenarztrecht, Befugnis der KÄV zu Plakataktionen im Wartezimmer
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 21.08.1995 - Aktenzeichen L 5 Ka 2179/95
DRsp Nr. 2006/25396
Zuständigkeit für Aufsichtsstreitigkeit im Kassenarztrecht, Befugnis der KÄV zu Plakataktionen im Wartezimmer
1. Die Kassenarzt-Kammern und -Senate sind zuständig für Aufsichtsstreitigkeiten, die zugleich Angelegenheiten des Kassenarztrechts sind.2. Ob es zum Aufgabenkreis der Kassenärztlichen Vereinigungen gehört, sich durch Plakate, die in den Wartezimmern der Ärzte aufgehängt werden, direkt an die Patienten zu wenden und ob bzw inwieweit Fragen der Finanzierung in die Arzt- Patienten-Beziehung eingebracht werden dürfen, ist zweifelhaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]