Das Sozialgericht Kiel wird zum zuständigen Gericht bestimmt.
I
Die Klägerinnen zu 1. bis 3. begehren als Erbinnen der verstorbenen Versicherten H. A. die Erstattung der Kosten für eine radiochirurgische Cyberknife-Behandlung. Sie haben mit einem gemeinsamen, am 18.5.2017 bei dem SG Kiel eingegangenen Schriftsatz Klage erhoben. Sie haben ihre Wohnsitze in verschiedenen Bundesländern, weshalb das SG Kiel das
II
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