Autoren: Schneider/Sobbe |
Der Aufhebungsvertrag kommt als vertragliche Vereinbarung durch ein Aufhebungsangebot einer Vertragspartei und eine korrespondierende Annahmeerklärung der anderen Vertragspartei (§§ 145 ff. BGB) zustande.1) Im Hinblick auf den Inhalt des Aufhebungsvertrags ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Arbeitsvertragsparteien vereinbaren, das Arbeitsverhältnis zu beenden.2) Im Übrigen sind die für Rechtsgeschäfte maßgeblichen Bestimmungen der §§ 104 - 185 BGB zu berücksichtigen.
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