VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 29.11.1978
III 2914/78
Normen:
BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BRS 33 Nr. 30
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 10.05.1978 - Vorinstanzaktenzeichen VII 1699/77

VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 29.11.1978 (III 2914/78) - DRsp Nr. 2009/19112

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.1978 - Aktenzeichen III 2914/78

DRsp Nr. 2009/19112

([Un-] Zulässigkeit der Nutzungsänderung eines genehmigten Geflügelstalles in ein Möbellager im allgemeinen Wohngebiet) »Die Nutzungsänderung eines genehmigten Geflügelstalles in ein Möbellager verstößt gegen die in einem Bebauungsplan getroffene Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets, wenn die in diesem Gebiet vorhandene Bebauung im wesentlichen der getroffenen Festsetzung entspricht und die Zufahrt zu dem Möbellager durch das festgesetzte allgemeine Wohngebiet führt, mag auch das Möbellager selbst auf einem Grundstück außerhalb des Plangebiets stehen.«

Normenkette:

BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt eine Baugenehmigung und wendet sich gegen eine Nutzungsuntersagung.