Stand: 01.11.1996
zuletzt geändert durch:
, BGBl. I 1996 S. 1626
Zweiter Teil. Überleitungs- und Schlußvorschriften

§ 15 BauGB-MaßnahmenG Überleitungsvorschrift zur Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan

§ 15 Überleitungsvorschrift zur Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan

BauGB-MaßnahmenG ( Baugesetzbuch-Maßnahmengesetz )

§ 7 ist auch auf Satzungen über den Vorhaben- und Erschließungsplan anzuwenden, für die vor dem 01.01.1998 das Anzeigeverfahren eingeleitet worden ist.