In den Jahren 1987/1988 wurden mit einem Prospekt, den der Beklagte zu 2 mitgestaltet und herausgegeben hatte, auf dem Kapitalmarkt Interessenten gesucht, die sich mit Einlagen über einen Treuhandkommanditisten an der C. in H. mbH & Co. KG beteiligen sollten. Gesellschaftszweck waren Erwerb, Verwaltung und Verwertung der bestehenden Hotelanlage "W.". Am 28. Juni 1989 wurde die Kommanditgesellschaft ins Handelsregister eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin war die C. in H. mbH, die am 29. September 1987 gegründet und am 28. Dezember 1988 ins Handelsregister eingetragen wurde. Treuhandkommanditist mit einer Haftsumme von 8.500,-- DM war der Beklagte zu 1, von dem es im Prospekt heißt, er werde als renommierter Notar die Abwicklung der Gesellschaft überwachen. Treugeber sollten sich über den Beklagten zu 1 bis zu insgesamt 13.090.000,-- DM beteiligen dürfen. Geschäftsführer der Komplementär-GmbH war der Beklagte zu 2.
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