§§ 906 Abs. 2 S. 2, 1004 Abs. 1 BGB

Bauherr haftet für Schäden am Nachbargebäude, wenn Handwerker einen Brand verursacht

BGH, Urt. v. 09.02.2018 - V ZR 311/16IBR 2018, 358

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob ein Grundstückseigentümer, der Handwerker Arbeiten an seinem Haus durchführen lässt, für Schäden haftet, wenn das Haus durch die Arbeiten in Brand gerät und das an das brennende Haus unmittelbar angebaute Haus der Nachbarin erheblich beschädigt wird.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist als Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB verantwortlich, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: