BVerwG - Urteil vom 16.12.1965
VIII C 82.62
Normen:
2. WoBauG §§ 7, 9, 39, 82 ;
Fundstellen:
BVerwGE 23, 80
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen,
VG Gelsenkirchen,

BVerwG - Urteil vom 16.12.1965 (VIII C 82.62) - DRsp Nr. 1996/25514

BVerwG, Urteil vom 16.12.1965 - Aktenzeichen VIII C 82.62

DRsp Nr. 1996/25514

»1. Ein Wohngebäude mit zwei Wohnungen, von denen die eine dazu bestimmt ist, dem Eigentümer und seiner Familie als Heim zu dienen, ist kein Mietwohngebäude, sondern ein Familienheim; beide Wohnungen sind Bestandteile eines Familienheims. 2. Die zusammengerechneten Wohnflächen beider Wohnungen müssen innerhalb der für Familienheime mit zwei Wohnungen bestimmten Wohnflächengrenzen liegen. 3. Bei Familienheimen mit zwei Wohnungen kann nur das Familienheim im ganzen, nicht auch die einzelne Wohnung für sich allein als steuerbegünstigt anerkannt werden.«

Normenkette:

2. WoBauG §§ 7, 9, 39, 82 ;
Vorinstanz: OVG Nordrhein-Westfalen,
Vorinstanz: VG Gelsenkirchen,
Fundstellen
BVerwGE 23, 80