VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 19.09.2002
8 S 2228/01
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 ; BauGB § 1 Abs. 6 ;

6/2/1 Bauleitplanung: Bebauungsplan, Erforderlichkeit, Flachdachbebauung, Abwägung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2002 - Aktenzeichen 8 S 2228/01

DRsp Nr. 2008/8047

6/2/1 Bauleitplanung: Bebauungsplan, Erforderlichkeit, Flachdachbebauung, Abwägung

»1. Ein Bebauungsplan, der das Ziel verfolgt, eine aus dem architektonischen Geist der 70er Jahre entstandene Flachdachsiedlung mit gegen Einblicke vom Nachbargrundstück geschützten Außenwohnbereichen zu bewahren, stellt keinen städtebaulichen Missgriff dar. 2. Die Festsetzung einer Gebäudehöhe für ein solches Gebiet, die praktisch nur eine Flachdachbebauung erlaubt, kann abwägungsfehlerfrei sein.«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3 ; BauGB § 1 Abs. 6 ;

Tatbestand:

Die Antragsteller, denen drei mit Wohnhäusern bebaute Grundstücke im Plangebiet gehören, wenden sich gegen den Bebauungsplan "Frauenberg II/01" der Antragsgegnerin vom 24.9.2001.