OVG Niedersachsen - Beschluss vom 28.07.2023
12 MS 89/22
Normen:
VwGO § 80 Abs. 7 S. 2; VwGO § 80a; VwGO § 80c;
Fundstellen:
BauR 2023, 1664
D_V 2023, 974
ZUR 2023, 556
ZfBR 2023, 805

Abänderungsantrag; Nachbarwiderspruch; sofortige Vollziehung; vorl. Rechtsschutz; Windenergieanlage; Vorläufiger Rechtsschutz bezogen auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.07.2023 - Aktenzeichen 12 MS 89/22

DRsp Nr. 2023/10046

Abänderungsantrag; Nachbarwiderspruch; sofortige Vollziehung; vorl. Rechtsschutz; Windenergieanlage; Vorläufiger Rechtsschutz bezogen auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage

Ist verwaltungsgerichtlich aus formellen und materiellen Gründen die aufschiebende Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wiederhergestellt worden und macht die Genehmigungsbehörde geltend, die aufgezeigten Mängel der Genehmigung im laufenden Widerspruchsverfahren u. a. durch die Änderung der Genehmigung behoben zu haben, so kann die Genehmigung auch in der geänderten Fassung nur dann wieder vollzogen werden, wenn zuvor gerichtlich der Beschluss nach § 80 Abs. 7 VwGO geändert und gemäß § 80a Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Nr. 1 VwGO die sofortige Vollziehung der Genehmigung in der aktuellen, geänderten Fassung angeordnet worden ist.

Tenor

Auf den Antrag des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss des Senats vom 8. August 2022 geändert und die sofortige Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Antragsgegners in der sog. konsolidierten Fassung vom 22. Juni 2023 angeordnet.

Soweit in diesem Abänderungsverfahren zusätzliche Kosten angefallen sind, werden diese von den Antragstellern getragen.

Normenkette:

VwGO § 80 Abs. 7 S. 2; VwGO § 80a; VwGO § 80c;

Gründe

I.