Auf den Antrag des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss des Senats vom 8. August 2022 geändert und die sofortige Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Antragsgegners in der sog. konsolidierten Fassung vom 22. Juni 2023 angeordnet.
Soweit in diesem Abänderungsverfahren zusätzliche Kosten angefallen sind, werden diese von den Antragstellern getragen.
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