Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 6. Oktober 2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Die Berufung ist gemäß §
1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne von §
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