VGH Baden-Württemberg, vom 08.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 10 S 289.92
Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung im abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren und enteignungsrechtliche Vorwirkung eins Planfeststellungsbeschlusses gegenüber einer Gemeinde
BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - Aktenzeichen 7 C 25.93
DRsp Nr. 1995/4552
Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung im abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren und enteignungsrechtliche Vorwirkung eins Planfeststellungsbeschlusses gegenüber einer Gemeinde
1. Die von der Übergangsvorschrift des Art. 7 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes erfaßten Zulassungsverfahren sind nicht nur nach den verfahrensrechtlichen, sondern auch den materiellrechtlichen Vorschriften des Abfallgesetzes zu Ende zu führen.2. Auch der private Träger einer planfeststellungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlage hat einen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Planungsermessens, der sich auf alle abwägungserheblichen Gesichtspunkte einschließlich des öffentlichen Entsorgungsinteresses erstreckt.3. Zur enteignungsrechtlichen Vorwirkung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses gegenüber dem Eigentum einer Gemeinde (im Anschluß an BVerwGE 90, 96).