Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2022 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 25 000 € festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie ist jedenfalls unbegründet. Der Rechtssache kommt nicht die grundsätzliche Bedeutung zu, die die Antragstellerin ihr beimisst.
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von §
Hiernach führt die Frage,
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