Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2022 wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin zu 1 ein Drittel, die Antragstellerin zu 2 zwei Drittel.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 37 500 € festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie ist jedenfalls unbegründet. Der Rechtssache kommt nicht die grundsätzliche Bedeutung zu, die die Antragstellerinnen ihr beimessen.
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von §
Hiernach führt die Frage,
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