VGH Bayern - Beschluss vom 27.08.2015
1 ZB 14.1074
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 35; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1-2;

Abgrenzung der Lage eines Baugrundstücks im bauplanungsrechtlichen Außenbereich vom Innenbereich

VGH Bayern, Beschluss vom 27.08.2015 - Aktenzeichen 1 ZB 14.1074

DRsp Nr. 2015/17322

Abgrenzung der Lage eines Baugrundstücks im bauplanungsrechtlichen Außenbereich vom Innenbereich

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 27. Februar 2014 wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf je 20.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 35; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1-2;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg, weil keiner der geltend gemachten Zulassungsgründe vorliegt.

1. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).