Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III.Der Streitwert wird auf 5.500 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin nach §
Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Nachbarklage gemäß §
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