Die Klägerin verfolgt Ansprüche aus der "Bürgschaftsurkunde (Vertragserfüllungsbürgschaft)" vom 8. Mai 2001 (Bl. 5 d. A.).
Die beklagte Stadtsparkasse H. hatte die vorgenannte Vertragserfüllungsbürgschaft für ein Bauvorhaben in L. übernommen. Auftraggeberin war die Klägerin, Auftragnehmerin die L. K. GmbH KG in H., welche insolvent geworden ist. Aufgrund der Insolvenz der Auftragnehmerin hat die Klägerin, so jedenfalls ihre Behauptung, für Mängelbeseitigungsarbeiten durch Drittunternehmer 6.481,05 EUR verauslagt. Ihr Klagebegehren geht dahin, sich wegen dieses Betrages bei der Beklagten als Bürgin schadlos zu halten.
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