Der Kläger verlangt Schadensersatz vom Beklagten, seinem Steuerberater. Dieser hatte ihn zwecks Steuerersparnis auf die Möglichkeit der Beteiligung an einem geplanten Eislaufcenter hingewiesen.
Der Kläger will nach dem Scheitern des Projekts Ersatz für die eingezahlte Summe und begehrt weiter die Feststellung, daß der Beklagte ihm allen weiteren Schaden im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme zu ersetzen hat.
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung des Beklagten ist vom Oberlandesgericht mit der Maßgabe zurückgewiesen worden, daß der Verurteilungsbetrag Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Schadensansprüche in gleicher Höhe gegen die Treuhänderin des Projekts und deren Geschäftsführer zu zahlen ist. Dagegen wendet sich der Beklagte mit seiner Revision.
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