Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des
Verwaltungsgerichts Hamburg vom 19. August 2014 geändert. Es wird vorläufig festgestellt, dass die dem Antragsteller erteilte Baugenehmigung vom 6. Juli 2009 noch nicht erloschen ist und bis zum 5. Juli 2015 noch nicht erloschen sein wird.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
I.
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