VGH Bayern - Beschluss vom 19.07.2018
7 ZB 18.1221
Normen:
ZPO § 78b Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 23.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen W 3 K 17.594

Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts aufgrund eines verfristeten Antrags

VGH Bayern, Beschluss vom 19.07.2018 - Aktenzeichen 7 ZB 18.1221

DRsp Nr. 2018/14840

Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts aufgrund eines verfristeten Antrags

Tenor

I.

Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts wird abgelehnt.

II.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.

III.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

IV.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 563,46 € festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 78b Abs. 1;

Gründe