Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts wird abgelehnt.
II.Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
III.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
IV.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 563,46 € festgesetzt.
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