OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 21.07.2023
7 A 1764/22
Normen:
BauO NRW § 6 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 5;
Vorinstanzen:
VG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 830/19

Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.07.2023 - Aktenzeichen 7 A 1764/22

DRsp Nr. 2023/9835

Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 20.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauO NRW § 6 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 5;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.