Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag hat keinen Erfolg.
Das Antragsvorbringen der Klägerin führt nicht zur Zulassung der Berufung.
Es weckt keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts (vgl. §
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