Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 29. Januar 2014 -
Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der Antrag der beklagten Kommune auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 29. Januar 2014 bleibt ohne Erfolg.
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