Abrechnung der Vergütung für die Nutzung der Baustellenrichtung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber nach Kündigung des Werkvertrages
OLG Dresden, Urteil vom 26.09.1999 - Aktenzeichen 6 U 1480/99
DRsp Nr. 2006/9494
Abrechnung der Vergütung für die Nutzung der Baustellenrichtung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber nach Kündigung des Werkvertrages
»Vergütungsansprüche nach § 8 Nr 3 Abs 3VOB/B sind - zumindest dann, wenn die vom Auftraggeber genutzten Gerätschaften zwischenzeitlich zurückgegeben wurden und noch keine Schlussrechnung über die erbrachten Werkleistungen erteilt wurde - im Rahmen einer Schlussrechnung nach § 8 Nr 6VOB/B abzurechnen. Eine separate Geltendmachung der Vergütungsansprüche nach § 8 Nr 3 Abs 3VOB/B ist in diesem Fall nicht möglich.«