OLG Dresden - Beschluß vom 30.11.1999 (17 W 1871/99)
I. Die Antragsteller haben zur Feststellung von Baumängeln ein selbständiges Beweisverfahren betrieben. Bei Antragstellung haben sie erklärt, sie beabsichtigten, die erforderlichen Mangelbeseitigungsarbeiten an einen [...]