OLG Dresden - Beschluß vom 30.11.1999
17 W 1871/99
Normen:
ZPO §§ 3, 485 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 1233
Vorinstanzen:
LG Görlitz, vom 31.08.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 OH 2/98

Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

OLG Dresden, Beschluß vom 30.11.1999 - Aktenzeichen 17 W 1871/99

DRsp Nr. 2000/3327

Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

»Für die Bemessung des Streitwertes eines selbständigen Beweisverfahrens ist auf das zugrunde liegende Interesse des Antragstellers abzustellen, vor allem auf die mit dem Antrag verfolgten Ziele, die in der Regel auf Ersatz der notwendigen Mängelbeseitigungskosten gerichtet sind, wobei das Gericht an die Einschätzung der Höhe bei Antragstellung nicht gebunden ist, vielmehr den Bewertungen des Sachverständigen folgen kann.«

Normenkette:

ZPO §§ 3, 485 ;

Gründe: