OLG Dresden - Urteil vom 07.10.1999
7 U 1972/99
Normen:
HGB §§ 377 Abs. 1, 381 Abs. 2 ;
Fundstellen:
IBR 2000, 228

Rügepflicht bei Werklieferungsvertrag mit zahlreichen Teillieferungen

OLG Dresden, Urteil vom 07.10.1999 - Aktenzeichen 7 U 1972/99

DRsp Nr. 2000/5374

Rügepflicht bei Werklieferungsvertrag mit zahlreichen Teillieferungen

Bei einem Werklieferungsvertrag mit zahlreichen Teillieferungen ist jede einzelne Lieferung zu untersuchen. Etwaige Mängel sind unverzüglich zu rügen.

Normenkette:

HGB §§ 377 Abs. 1, 381 Abs. 2 ;
Fundstellen
IBR 2000, 228