BVerwG - Urteil vom 16.03.1970
IV C 69.68
Normen:
BBauG § 133;
Fundstellen:
BRS 37 Nr. 155
Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 35
DVBl 1970, 838
VerwRspr 21, 978
ZMR 1970, 255

Abrechnung des Erschließungsaufwands für mehrere Straßen bei Fehlen einer Erschließungseinheit

BVerwG, Urteil vom 16.03.1970 - Aktenzeichen IV C 69.68

DRsp Nr. 2009/19334

Abrechnung des Erschließungsaufwands für mehrere Straßen bei Fehlen einer Erschließungseinheit

Eine Gesamtabrechnung für mehrere Straßen, die kein einheitliches Erschließungsgebiet bilden, kann nur dann Grundlage der Beitragsberechnung sein, wenn die örtlichen Umstände bei allen Straßen so vollkommen gleich sind, daß zu einem einheitlichen Preis abgerechnet werden konnte.

Normenkette:

BBauG § 133;

Gründe:

I.

Der Kläger wehrt sich als Eigentümer der Grundstücke FlNr. 15913/2 und 15913/36 an der Deisenhofener Straße in München gegen die Anforderung eines Erschließungsbeitrages in Höhe von 13 765,02 DM durch Bescheid vom 14. April 1965, durch den Arbeiten an der Fahrbahn, an den Gehsteigen und Grünanlagen in dieser Straße abgegolten werden sollen. Der Widerspruchsbescheid und das Urteil des Verwaltungsgerichts München brachten dem Kläger keinen Erfolg. Durch Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. April 1968 wurde der Erschließungsbeitrag auf 12 900,55 DM herabgesetzt.