Die Klägerin verlangt restliches Ingenieurhonorar. Die Beklagte fordert widerklagend Überzahlungen, die sie sich errechnet hat, zurück.
Die Beklagte hat die Klägerin mit Ingenieurarbeiten für den sechsspurigen Ausbau eines Abschnitts der Autobahn A 4 beauftragt. Unter anderem hatte die Klägerin Vermessungen vorzunehmen und Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke sowie Verkehrsanlagen zu erbringen.
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