Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 15.05.2012 -
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen zuletzt ein Arbeitsverhältnis bestand, ob dieses Arbeitsverhältnis durch die von der Beklagten vorsorglich ausgesprochene ordentliche Kündigung aufgelöst wurde sowie über einen Beschäftigungsanspruch des Klägers auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 10./12. April 2000 bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
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