LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 01.02.2013
10 Sa 1005/12
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 15.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 353/11

Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrags bei Konzernunternehmen - zeitgleiche Aufhebung des Arbeitsvertrages

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.02.2013 - Aktenzeichen 10 Sa 1005/12

DRsp Nr. 2013/17126

Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrags bei Konzernunternehmen – zeitgleiche Aufhebung des Arbeitsvertrages

Schließt ein Arbeitnehmer mit einer Schwestergesellschaft seines Arbeitgebers einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag, so liegt darin nicht zugleich die schriftliche Aufhebung des Arbeitsvertrages zum Arbeitgeber.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 15.05.2012 - 5 Ca 353/11 - teilweise abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 21. Dezember 2011 nicht aufgelöst wurde.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen zuletzt ein Arbeitsverhältnis bestand, ob dieses Arbeitsverhältnis durch die von der Beklagten vorsorglich ausgesprochene ordentliche Kündigung aufgelöst wurde sowie über einen Beschäftigungsanspruch des Klägers auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 10./12. April 2000 bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.