Absetzbarkeit von vor Inkrafttreten des BBauG nach Landesrecht bezahlten Erschließungskosten; Begriff der Urkunde i.S. von § 153 VwGO
BVerwG, Urteil vom 16.11.1973 - Aktenzeichen IV C 45.72
DRsp Nr. 2009/19371
Absetzbarkeit von vor Inkrafttreten des BBauG nach Landesrecht bezahlten Erschließungskosten; Begriff der Urkunde i.S. von § 153VwGO
1. a) Beiträge für den provisorischen Ausbau einer Straße, die nach ehemaligem Landesrecht gefordert werden konnten und gezahlt wurden, sind von den nach dem neuen Erschließungsbeitragsrecht entstandenen Beitragsforderungen nicht allgemein in Abzug zu bringen.b) Abzusetzen sind vielmehr nur Beiträge für einen Ausbau, der bei der endgültigen Herstellung der Straße übernommen worden ist oder zur Vorbereitung der endgültigen Ausführung technisch notwendig erschien (Fortführung der Rechtsprechung des Urteils vom 5. September 1969 - IV C 67.68 - BVerwGE 34, 19).2. Ein veröffentlichter Bebauungsplan ist grundsätzlich keine Urkunde, auf die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gestützt werden kann (wie Beschluß des Senats vom 28. Februar 1973 - Buchholz 310 § 153VwGO Nr. 8).
Normenkette:
BBauG § 128; VwGO § 153;
Gründe:
I.
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