Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe vom 14. November 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
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