BVerwG - Beschluss vom 05.04.2023
4 BN 29.22
Normen:
BauGB § 35;
Vorinstanzen:
OVG Hamburg, vom 31.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 2 E 18/20

Abwägung der besonderen Schutzwürdigkeit privilegierter landwirtschaftlicher Betriebe im Außenbereich

BVerwG, Beschluss vom 05.04.2023 - Aktenzeichen 4 BN 29.22

DRsp Nr. 2023/6762

Abwägung der besonderen Schutzwürdigkeit privilegierter landwirtschaftlicher Betriebe im Außenbereich

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision in dem auf die mündliche Verhandlung vom 31. März 2022 ergangenen Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 35 000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35;

Gründe

Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie ist jedenfalls unbegründet.

1. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst.