Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg.
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