OVG Niedersachsen - Urteil vom 15.01.2004
1 KN 128/03
Normen:
BNatSchG § 8a Abs. 2 ; BauGB § 1 Abs. 3 ; BauGB § 1 Abs. 4 ; BauGB § 1 Abs. 6 ; BauGB § 1a ; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
NuR 2005, 595

Abwägung; Eingriff; Erweiterungsabsichten; Erweiterungsinteresse; Gebot der Konfliktbewältigung; Geruchsimmissionen; Grundfläche, Überschreitung der; Kompensation, naturschutzrechtliche; Landwirtschaft; Natur und Landschaft; Stalltechnik; Stand der Technik; VDI-Richtlinie 3471; Verkehrslärm

OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.01.2004 - Aktenzeichen 1 KN 128/03

DRsp Nr. 2008/996

Abwägung; Eingriff; Erweiterungsabsichten; Erweiterungsinteresse; Gebot der Konfliktbewältigung; Geruchsimmissionen; Grundfläche, Überschreitung der; Kompensation, naturschutzrechtliche; Landwirtschaft; Natur und Landschaft; Stalltechnik; Stand der Technik; VDI-Richtlinie 3471; Verkehrslärm

»1. Auch der Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebes ist normenkontrollantragsbefugt.2. Zu den Anforderungen, nach denen Erweiterungsabsichten eines Landwirts bei der Planungsentscheidung zu berücksichtigen sind.3. Der Landwirt hat keinen Anspruch darauf, dass sich seine Erweiterungsabsichten in jedem Fall gegen die Planungen eines allgemeinen Wohn- und eines Mischgebietes durchsetzen und die Gemeinde dabei das hinter dem Stand der Technik zurückbleibende Aufstallungsniveau zugrunde legt.4. Führt die Gemeinde ein Mischgebiet an eine stark befahrene Straße heran, so muss sie versuchen, den dadurch hervorgerufenen Nutzungskonflikt durch geeignete Festsetzungen - unter anderem: Zurücktreten der Baugrenze - zu entschärfen und zu lösen.5. Die Gemeinde muß beim Ausgleich zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft die im Baugebiet zulässige Versiegelung berücksichtigen. Daher sind der nach § 19 Abs. 1 BauNVO zulässigen Grundfläche auch die Überschreitungen nach § 19 Abs.4 S. 2 BauNVO hinzuzurechnen.«

Normenkette:

BNatSchG § 8a Abs. 2 ; BauGB § 1 Abs. 3 ;