OVG Niedersachsen - Urteil vom 05.04.2000
1 K 5239/98
Normen:
BauGB § 1 ;
Fundstellen:
BRS 63, 139
BauR 2000, 1456
UPR 2001, 39

Abwägung zwischen mehreren Erschließungsvarianten

OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.04.2000 - Aktenzeichen 1 K 5239/98

DRsp Nr. 2000/7700

Abwägung zwischen mehreren Erschließungsvarianten

»Die Gemeinde verkürzt die Abwägung in fehlerhafter Weise, wenn sie bei der Prüfung der Erschließungsvarianten eine Erschließungslösung nur deshalb nicht weiterverfolgt, weil ein vom Bebauungsplan betroffener Grundstückseigentümer nicht bereit ist, Flächen für die Erschließung des Baugebietes abzugeben, obwohl er von dem Plan profitiert, weil seine Außenbereichsflächen zu Bauland aufgewertet werden.«

Normenkette:

BauGB § 1 ;

Tatbestand

Die Antragsteller begehren die Feststellung der Nichtigkeit des Bebauungeplanes W-701 der Antragsgegnerin. Sie befürchten unzumutbare Verkehrsimmissionen durch eine in Nachbarschaft zu ihrem Grundstück festgesetzte Erschließungsstraße.

Die Antragsteller sind Eigentümer des mit einem Winkelbungalow bebauten Grundstücks S Weg 66, das im Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplanes liegt. Die Gartenterrasse des Grundstücks befindet sich - vom S Weg abgewandt - im südwestlichen Teil des winkelförmig angeordneten Gebäudekörpers.