OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 13.11.2015
7 B 1105/15
Normen:
BauNVO § 17;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 2 L 1993/15

Abwägungsfehler bei der Prüfung der Verschattung eines Gebäudes; Wahrung gesunder Wohnverhältnisse und Arbeitsverhältnisse als Grenze der Abwägung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.11.2015 - Aktenzeichen 7 B 1105/15

DRsp Nr. 2015/20391

Abwägungsfehler bei der Prüfung der Verschattung eines Gebäudes; Wahrung gesunder Wohnverhältnisse und Arbeitsverhältnisse als Grenze der Abwägung

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 20.000,-- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauNVO § 17;

Gründe

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.