Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 20.000,-- Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
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