BVerwG - Beschluß vom 29.12.1988
4 NB 28.88
Normen:
BBauG § 173 Abs. 3; BBauG § 174 Abs. 1;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 173 BBauG/BauGB Nr. 18
Vorinstanzen:
OVG Niedersachsen/Schleswig-Holstein - Beschluß vom 27.06.1988 - 6 C 34/85,

Abwägungsgebot bei als übergeleitete Bebauungspläne fortgeltenden Plänen

BVerwG, Beschluß vom 29.12.1988 - Aktenzeichen 4 NB 28.88

DRsp Nr. 2009/19845

Abwägungsgebot bei als übergeleitete Bebauungspläne fortgeltenden Plänen

1. Die Fragen, ob als übergeleitete Bebauungspläne fortgeltende Pläne den Anforderungen des rechtsstaatlichen Abwägungsgebotes entsprechend gültig zustande gekommen sind und ihre Festsetzungen als Ergebnis einer hinreichenden Abwägung privater und öffentlicher Interessen fortgelten können, allein nach dem zur Zeit des Inkrafttretens des Planes geltenden Recht beantwortet werden können. 2. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn in dichtem zeitlichen Zusammenhang mit der Inkraftsetzung der Pläne strengere Anforderungen an das Abwägungsgebot - insbesondere was den Abwägungsvorgang betrifft - in Kraft treten (§ 1 Abs. 4 und 5 BBauG 1960).

Normenkette:

BBauG § 173 Abs. 3; BBauG § 174 Abs. 1;

Gründe:

I.