Abwehrrecht einer Nachbargemeinde gegen ein Vorhaben
VGH Bayern, Beschluß vom 25.10.1999 - Aktenzeichen B 2 S 99.413
DRsp Nr. 2000/5497
Abwehrrecht einer Nachbargemeinde gegen ein Vorhaben
»Ein - aus § 2 Abs. 2BauGB folgendes - Abwehrrecht einer Nachbargemeinde gegen die Genehmigung eines einzelnen Vorhabens kommt nicht nur in Betracht, wenn die Gemeinde, in deren Gebiet das Vorhaben durchgeführt werden soll, durch Mitwirkung gemäß § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB an einer für die Berücksichtigung der Belange der Nachbargemeinde offenen Ermessensentscheidung (gemäß § 31 Abs.1 oder 2 BauGB) "die Weichen in Richtung Zulassungsentscheidung gestellt hat" (BVerwG vom 11.02.1993 DVBl. 1993, 658), sondern auch dann, wenn das Vorhaben zwar nur aufgrund einer solchen Entscheidung hätte genehmigt werden dürfen, die Entscheidung oder die Mitwirkung der Gemeinde an ihr aber unterblieben ist.«