OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 11.08.2014
10 A 2589/13
Normen:
VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1-2 und Nr.5; BauGB § 34;
Vorinstanzen:
VG Gelsenkirchen, - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 4792/11

Abwehrrecht gegen die Erteilung der Baugenehmigung für die Errichtung eines McDonald´s Restaurants

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.08.2014 - Aktenzeichen 10 A 2589/13

DRsp Nr. 2014/12643

Abwehrrecht gegen die Erteilung der Baugenehmigung für die Errichtung eines McDonald´s Restaurants

Stützt der Rechtsmittelführer seinen Zulassungsantrag auf den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, erfüllt er nur dann die entsprechenden Darlegungsanforderungen, wenn er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt. Dabei muss er den tragenden Rechtssatz oder die Feststellungen tatsächlicher Art bezeichnen, die er mit seinem Antrag angreifen will, und mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellen.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger zu 1.,2. und 4. tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu je 1/3.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 22.500,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1-2 und Nr.5; BauGB § 34;

Gründe

Der zulässige Antrag hat keinen Erfolg.