OLG Saarbrücken - Urteil vom 28.03.2001
1 U 437/00
Normen:
ZPO § 139 § 551 Nr. 7 ; BGB § 249 § 635 (a.F.) ;
Fundstellen:
NZBau 2002, 98

Abweisung einer Klage wegen mangelhafter Substantiierung zum Haftungsgrund nach Beweisaufnahme über die Höhe; Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten

OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.03.2001 - Aktenzeichen 1 U 437/00

DRsp Nr. 2006/10569

Abweisung einer Klage wegen mangelhafter Substantiierung zum Haftungsgrund nach Beweisaufnahme über die Höhe; Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten

»1. Es handelt sich um eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung, wenn der Erstrichter eine auf BGB § 635 gestützte Schadensersatzklage wegen mangelnder Substantiierung abweist, obwohl er zunächst zum Haftungsgrund Beweis erhoben und im Blick auf die Schadenshöhe einen Hinweisbeschluss erlassen hat. Geht das Gericht auf einzelne Schadenspositionen einer Klage nicht ein, liegt wegen eines Begründungsmangels ein Verfahrensfehler vor.