Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 9. Mai 2019 wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf jeweils 10.000 Euro festgesetzt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|