VGH Bayern - Beschluss vom 27.05.2020
1 ZB 19.2258
Normen:
BauGB § 29;
Fundstellen:
BeckRS 2020, 14657
Vorinstanzen:
VG München, vom 09.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 18.737

Änderung der Nutzung eines Lebensmittelmarkts in einen Großhandel für den Vertrieb von Käse hinsichtlich Nutzungsuntersagung

VGH Bayern, Beschluss vom 27.05.2020 - Aktenzeichen 1 ZB 19.2258

DRsp Nr. 2020/11300

Änderung der Nutzung eines Lebensmittelmarkts in einen Großhandel für den Vertrieb von Käse hinsichtlich Nutzungsuntersagung

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 9. Mai 2019 wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf jeweils 10.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 29;

Gründe