Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kosten des Zulassungsverfahrens haben die Kläger zu jeweils 1/8 zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert wird unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 12. Oktober 2017 für beide Rechtszüge auf jeweils 120.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Kläger begehren die Änderung eines Luftreinhalteplans.
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