Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken für die Erneuerung der R******brücke B******** im Zuge der Bundesstraße B 26 sowie für die Änderung der Kreuzung zwischen der Bundesstraße B 26 und der Kreisstraße BA 36 von Bau-km 0+340 West bis Bau-km 0+460 Ost (Az. 32-4354.20-/16) vom 27. Dezember 2018 wird in Buchst. A Nr. 5 und in Nr. 2 Planunterlage 11 lfd. Nr. 3 sowie Planunterlage 12 aufgehoben, soweit durch die straßenrechtliche Verfügung an der "AS B******-West" am Teilknotenpunkt West (Aus- und Einfahrt B********-Ost) die Verbindungsrampe einschließlich des Ausfädelungsstreifens sowie des Fahrbahnteilers bzw. der Trenninsel zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft und der neue Einfädelungsstreifen (Einfahrt B********-Ost) zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 7/8, der Beklagte zu 1/8.
III.Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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