Bei der Behandlung von AGB-Klauseln zu Stundenlohnarbeiten ist von besonderer Bedeutung, dass §
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die nachstehenden genannten Klauseln noch anhand der Bestimmungen des bis zum 31.12.2001 gültigen
Wortlaut der Klausel: Nr. 1 "Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt." Verwender: Auftragnehmer |
Beurteilung:
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